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Pflege als Unternehmen: Dürfen Betreiber Gewinne erwirtschaften?

Pflegeeinrichtungen sind mehr als soziale Institutionen – sie sind Unternehmen, die wirtschaftlich tragfähig sein müssen. Betreiber tragen Verantwortung für eine funktionierende Organisation, für Pflegeempfänger und deren Angehörige sowie für den finanziellen Erfolg. Doch wie viel Gewinn ist in einer Branche zulässig, die vom Wohl hilfsbedürftiger Menschen abhängt und sich weitgehend aus öffentlichen Geldern finanziert?

#PFLEGEUNTERNEHMEN

Wirtschaftliche Herausforderungen der Betreiber

Ein Pflegeunternehmer bewegt sich auf einem schmalen Grat: Er muss wirtschaftlich planen, in Personal und Infrastruktur investieren und gleichzeitig hohe Qualität gewährleisten. Steigende Lohnkosten, Fachkräftemangel und hohe Betriebskosten erschweren die finanzielle Stabilität. Während in anderen Branchen unternehmerische Freiheit herrscht, sind Pflegeeinrichtungen durch regulierte Vergütungssätze und strenge Vorgaben stark eingeschränkt. Die Verhandlungen mit Kostenträgern verlaufen zäh, oft ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher Risiken oder notwendiger Gewinnmargen.

Refinanzierung von Pflegeleistungen: Ein schwieriges Terrain

Pflegesätze werden mit Kostenträgern wie Krankenkassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelt. Doch in diesen Verhandlungen bleiben betriebswirtschaftliche Risiken meist außen vor. Eine Lösung wäre die Einführung eines pauschalen Gewinn- und Risikozuschlags, der Pflegeeinrichtungen Planungssicherheit bietet.

Einige Bundesländer gewähren bereits einen Risikozuschlag in den Pflegesätzen, doch eine einheitliche Regelung fehlt. Das führt zu ungleichen wirtschaftlichen Bedingungen je nach Standort. Betreiber in Bundesländern ohne Zuschlag müssen wirtschaftliche Risiken allein tragen und sind gezwungen, Einsparungen vorzunehmen, die sich negativ auf die Pflegequalität auswirken können.

Pflegeverbände fordern unternehmerische Planungssicherheit

Pflegeverbände setzen sich seit Jahren dafür ein, dass in den Pflegesatzverhandlungen ein fester Gewinnzuschlag berücksichtigt wird. Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil vom 19. April 2023 Pflegeeinrichtungen bestätigt, dass sie einen angemessenen Gewinnzuschlag auf alle Gestehungskosten, inklusive Unterkunft und Verpflegung, vereinbaren können.

Trotz dieser Entscheidung bleibt die Umsetzung in der Praxis schwierig. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. fordert daher, dass mindestens 5 % des Gesamtbudgets für Gewinn und Wagnis festgeschrieben werden. Nur so können Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich arbeiten, investieren und eine stabile Versorgung sicherstellen.

Gewinn als Anreiz für nachhaltige Pflege

Wirtschaftlichkeit und Pflegequalität dürfen kein Widerspruch sein. Ohne Gewinne fehlen Anreize für Investitionen in moderne Infrastruktur, digitale Prozesse und Fachkräftebindung. Die Politik muss klare Rahmenbedingungen schaffen, die Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich tragfähig halten, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden. Nur dann bleibt Pflege auch in Zukunft eine tragfähige und attraktive Branche.

Unser Service: Unterstützung für wirtschaftlich stabile Pflegeeinrichtungen

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Anna Steffens

Anna Steffens

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