WISSEN, MEINUNGEN & TRENDS
Das PUEG 2025 bringt punktuelle Entlastungen, verfehlt jedoch den dringend notwendigen Strukturwandel in der Pflege.
Mit einer Anhebung der Versicherungsbeiträge und Leistungsbeträge soll das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) die Pflege zu Hause stärken, den Anstieg der Pflegekosten bremsen und perspektivisch die Leistungen der Pflege insgesamt dynamisieren. Warum das PUEG eher eine kurzfristige Stabilisierung darstellt, anstatt den dringend notwendigen langfristigen Strukturwandel einzuleiten, zeigt ein genauer Blick auf die Reform.
Obwohl der Pflegebereich zu den am stärksten wachsenden sozialen Sektoren zählt, ist er seit Jahren unterfinanziert und Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen zunehmend um ihre Existenz kämpfen. Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenig Pflegekräfte und Finanzdefizite in Milliardenhöhe – die Pflege in Deutschland steht seit Jahren vor massiven Herausforderungen. Gefordert wird ein Strukturwandel, um die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu stabilisieren.
Für Finanzstabilisierung und Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sollte das 2023 vom Bundestag verabschiedete Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sorgen. Im Fokus stehen dort eine schrittweise Erhöhung der Versicherungsbeiträge, Beitragsdifferenzierung nach Kinderanzahl und eine Erhöhung der Leistungsbeträge durch die Pflegeversicherung. Eine Anhebung des Pflegegeldes soll außerdem die ambulante Pflege entlasten, die rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen versorgt.
Die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick:
Anhebung der Leistungsbeträge
- 01.24: Pflegegeld +5 Prozent, ambulante Sachleistungen +5 Prozent
- 01.25: alle Leistungsbeträge +4,5 Prozent (häuslich, ambulant, stationär)
- 01.28: weitere Anpassungen, automatische Dynamisierung
Pflegeunterstützungsgeld
- Anspruch auf bis zu 10 Tage Arbeitsfreistellung je pflegebedürftiger Person
- Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes bei fehlendem Anspruch auf Entgeltfortzahlungen (jährlich, nicht nur einmalig)
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Ab dem 01.07.25 gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 € jährlich
Vollstationäre Pflege
- Ab 01.01.24 höhere Leistungszuschläge zur Reduktion des Eigenanteils
- 0-12 Monate: 15 Prozent
- 13-24 Monate: 30 Prozent
- 25-36 Monate: 50 Prozent
- Ab 36 Monaten: 75 Prozent
Beiträge
- Beitragssatz seit 01.07.23 um 0,35 Prozent höher
- Differenzierung nach Kinderzahl und Eltern zahlen grundsätzlich 0,6 Beitragspunkte weniger
Arbeitsbedingungen und Personal
- Förderprogramm „Pflege, Familie und Beruf“ bis 2030 verlängert
- Einführung und Refinanzierung von Springerpools und vergleichbaren Ausfallkonzepten
- Personalmehrung über Personalanhaltswerte hinaus möglich, wenn ein sachlicher Grund (z.B. Springerpool) vorliegt
- Qualifizierungsanreize (Pflegehilfskräfte in Ausbildung können im Stellenschlüssel berücksichtigt werden)
- Personalbeschaffungskosten sind in Pflegesatzverhandlungen ansetzbar
Digitalisierung
- Kompetenzzentrum Digitalisierung & Pflege
- Digital-Förderprogramm bis 2030 verlängert
- Ab 01.07.25 verpflichtende Anbindung aller Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur mit Absicherung der Kostenübernahme
Grenzen der Reform
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt zwar punktuelle Verbesserungen bei der Refinanzierung, löst aber die zentralen wirtschaftlichen Probleme von Pflegeheimen nicht. Die Kostenlast liegt weiterhin überwiegend auf den Beitragszahlenden und auch die geplante Dynamisierung ab 2028 kommt nach Einschätzung vieler Akteure zu spät. Steigende Löhne, Energiepreise und Sachkosten dürften die vorgesehenen Zuschüsse bis dahin längst neutralisiert haben. Zudem erschweren viele fragmentierte Entscheidungskonstellationen die Entwicklung zusammenhängender Programme.
Kurzfristige Finanzhilfen
Um kurzfristige Finanzierungslücken zu schließen, plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken milliardenschwere Darlehen. Langfristig fordern Experten jedoch Strukturreformen. Diskutiert wird der sogenannte „Sockel-Spitzen-Tausch“, der die Eigenanteile dauerhaft deckeln soll. Auch auf Länderebene sind Änderungen bei den Investitionskosten vorgesehen, da diese inzwischen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen.
Politische Perspektiven
SPD und Grüne sprechen sich für eine Bürgerversicherung aus, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen, während die CDU verstärkt auf private Vorsorge setzt. Parallel werden neue Wohnformen sowie Prävention und Rehabilitation diskutiert, um den Beginn der Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Für Betreiber bleibt damit offen, ob künftige Reformen tatsächlich zu einer planbaren und auskömmlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege führen, oder ob die wirtschaftlichen Risiken weiter von den Einrichtungen getragen werden müssen.
Chancen für Betreiber
Das PUEG bringt zwar keine umfassende Lösung für die strukturellen Herausforderungen der Pflege, eröffnet aber Spielräume, die Betreiber gezielt für ihre wirtschaftliche Stabilität nutzen können. Wer die Effekte des Gesetzes aktiv in seine Pflegesatzverhandlungen einbezieht, kann Refinanzierungschancen sichern und Risiken abmildern.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um Refinanzierung und Betriebsentwicklung ist:
Anna Steffens
Teamleitung Refinanzierung
Sprechen Sie mich gerne an: Wir begleitet Sie dabei, diese Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und Einrichtungen zukunftssicher aufzustellen. Wir zeigen mit Quick-Checks auf, wie stark Ihr Haus vom PUEG profitiert, entwickeln Strategien für erfolgreiche Pflegesatzverhandlungen und unterstützen Sie bei der Sicherung langfristiger Finanzierungsperspektiven.