Skip to content

Über uns

IHR SCHLÜSSEL ZU ERFOLGREICHEN SENIORENIMMOBILIEN

Menü schließen ×

Highlights

WISSEN, MEINUNGEN & TRENDS

NEWS & WISSEN

Mehr Flexibilität für Pflegebedürftige: Das neue Entlastungsbudget ab Juli 2025

Ab Juli 2025 ersetzt ein flexibles Entlastungsbudget die bisher getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Was das für Pflegebedürftige, Angehörige und Anbieter bedeutet – und wie man die neuen Spielräume strategisch nutzt.

#PflegeStruktur

Zum 1. Juli 2025 tritt eine weitreichende Reform in Kraft, die die Pflegepraxis nachhaltig verändern wird. Mit dem neuen Entlastungsbudget werden die bislang getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Topf zusammengeführt – ein Schritt hin zu mehr Nutzerfreundlichkeit und weniger bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten.

Pflegebedürftige und ihre Familien profitieren künftig von einem flexiblen Gesamtbetrag in Höhe von 3.539 Euro. Die Mittel können bedarfsgerecht eingesetzt werden – sei es für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination daraus. Aufwendige Anträge auf Umwidmung entfallen vollständig, ebenso wie starre Begrenzungen in der Verwendung der Mittel.

Gleichzeitig bringt das neue Modell weitere wichtige Vereinfachungen: Die bislang geforderte sechmonatige Vorpflegezeit entfällt, die Verhinderungspflege ist nun für bis zu 56 Tage jährlich nutzbar, und das hälftige Pflegegeld wird über denselben Zeitraum weitergezahlt.

Für Pflegeanbieter eröffnet die Reform neue Spielräume: Die individuelle Beratung gewinnt an Bedeutung, die Gestaltung von Angeboten kann flexibler erfolgen, und nicht zuletzt entstehen neue Potenziale in der Abrechnung. Wer jetzt handelt, schafft die Grundlage für eine bedarfsorientiertere Versorgung – und stärkt zugleich die eigene wirtschaftliche Position.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Budget (3.539 € jährlich)
  • Freie Mittelverwendung ohne Umwidmungsanträge
  • Wegfall der 6-monatigen Vorpflegezeit
  • Verhinderungspflege künftig bis zu 56 Tage pro Jahr nutzbar
  • Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes für bis zu 56 Tage
  • Reduzierung bürokratischer Hürden – mehr Zeit für Beratung und Betreuung

Wie wirken sich die neuen Regelungen auf Ihre Angebots- und Finanzierungsstruktur aus?

Mit unserer Business Unit Refinanzierung & Betriebsentwicklung unterstützen wir Pflegeanbieter dabei, das Entlastungsbudget gezielt in ihre strategische und wirtschaftliche Planung zu integrieren – fundiert, praxisnah und zukunftsorientiert.

Lars Payk

Lars Payk

WEITERE BEITRÄGE

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen der Besucher, wenn sie auf unsere Website zurückkehren, und helfen unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.