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Flexibilisierung der Fachkraftquote in der Pflege: Eine Frage der Qualität?

Eine Flexibilisierung der Fachkraftquote heißt: Die Vorgaben, wie viele Pflegefachkräfte in Seniorenwohnimmobilien beschäftigt sein müssen, können angepasst werden. Ein Beispiel ist das baden-württembergische Modell, bei dem die Fachkraftquote von 50 Prozent auf mindestens 40 Prozent abgesenkt werden kann, sofern im Gegenzug 20 Prozent andere Fachkräfte oder Pflegekräfte mit einer zweijährigen Ausbildung eingesetzt werden. Das Ziel ist es, eine höhere Flexibilität im Personaleinsatz zu ermöglichen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

#FACHKRAFTQUOTE

In der Pflege fehlen 500.000 Fachkräfte. Die Suche stellt Betreibende von Seniorenimmobilien und Investoren vor immense Herausforderungen. Dabei helfen könnte die Flexibilisierung der Fachkraftquote. Doch wie lässt sich gleichzeitig die Qualität der Pflege sichern?

Eine Flexibilisierung der Fachkraftquote heißt: Die Vorgaben, wie viele Pflegefachkräfte in Seniorenwohnimmobilien beschäftigt sein müssen, können angepasst werden. Ein Beispiel ist das baden-württembergische Modell, bei dem die Fachkraftquote von 50 Prozent auf mindestens 40 Prozent abgesenkt werden kann, sofern im Gegenzug 20 Prozent andere Fachkräfte oder Pflegekräfte mit einer zweijährigen Ausbildung eingesetzt werden. Das Ziel ist es, eine höhere Flexibilität im Personaleinsatz zu ermöglichen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

In Deutschland können zwei pflegerische Ausbildungsberufe ausgeübt werden: Pflegehilfskraft und examinierte Pflegekraft, wobei letztere eine deutlich umfangreichere Ausbildung durchläuft und somit mehr Kompetenzen erwirbt. Pflegehilfskräfte erledigen vor allem Hilfstätigkeiten, z.B. assistieren sie den Pflegekräften beim Anlegen von Verbänden.

Mit der neuen Personalbemessung (PeBeM), die auf das Pflegestärkungsgesetz II vom 1. Januar 2016 zurückzuführen ist, wurde in der Theorie ein erster vernünftiger Grundstein gelegt. Die neue PeBeM ist zum 1. Juli 2023 gestartet. In einer Erprobungsphase gibt es bis zum 1. Juli 2025 eine Übergangsregelung, danach soll die neue Personalbemessung verpflichtend werden.

Die zentralen Einflussfaktoren auf die praktische Arbeitsorganisation sind:

  • Perspektivisch drei Qualifikationsebenen in der Pflege
  • Kompetenzbasierter Einsatz der Mitarbeiter:innen
  • Qualitativ und quantitativ veränderter Fachkrafteinsatz (Fachkraftquote)
  • Rollenverständnis/Aufgabenwahrnehmung/Vorbehaltene Tätigkeiten (Pflegeberufegesetz)

Herausforderungen der Regelung:

  • Das Projekt zur Personalbemessung hat bundesweit einen Personalmehrbedarf von zusätzlichen mindestens 115.000 Vollzeitstellen ausgewiesen, die zu Zeiten des Personalmangels sehr schwer zu realisieren sind
  • Die Kosten für die Pflege werden weiter deutlich steigen ohne einen Lösungsansatz der weiteren Entlastung der Pflegebedürftigen
  • Eine tatsächliche Absenkung der Fachkraftquote auf bis zu 43 Prozent (je nach Bundesland deutliche Unterschiede im Hinblick auf die zukünftige Personalisierung unter Anwendung der maximalen bundeseinheitlichen Personalschlüssel nach § 113c) ist nur durch eine deutliche Mehrpersonalisierung von Pflegefach- und Pflegehilfskräften möglich und widerspricht dem aktuellen Arbeitsmarkt
  • Eine Einrichtung mit 80 Plätzen muss bei der Umsetzung der Maximalschlüssel im Durchschnitt über 4 zusätzliche Vollzeitkräfte in der Pflege einstellen, dies bedeutet Mehrkosten für den pflegerischen Eigenanteil in Höhe von ca. 280 € im Monat pro Pflegebedürftigen

Erhöhte Fachlichkeit und Flexibilität

Befürworter der Flexibilisierung betonen, dass diese Maßnahme zu einer gesteigerten Fachlichkeit bei gleichzeitiger Flexibilität führt. Die Anrechnung von Pflegekräften mit einer zweijährigen Ausbildung auf die Fachkraftquote könne eine sinnvolle Ergänzung darstellen und die Qualität der Versorgung gewährleisten. Eine angepasste Kompetenzverteilung könnte dabei die Fachkraftquote positiv beeinflussen.

Potenzieller Qualitätsverlust und Arbeitsbelastung

Auf der anderen Seite befürchten Kritiker der Flexibilisierung der Fachkraftquote, dass das Ersetzen examinierter Fachkräfte durch fachfremde Beschäftigte oder Hilfskräfte zu einem Qualitätsverlust in der Pflege führen könnte. Studien zeigen, dass die ganzheitliche Pflege leidet, wenn Pflegefachkräfte durch weniger qualifiziertes Personal ersetzt werden. Dies könnte zu einer Verschärfung der Arbeitsbelastung für verbliebene Fachkräfte führen – und letztendlich den Fachkräftemangel weiter verschärfen.

Ein ausgewogener Ansatz ist gefragt

Die Herausforderung liegt darin, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der die Sicherung der Pflegequalität gewährleistet und gleichzeitig dem Problem des Fachkräftemangels entgegenwirkt. Ein stärkerer Fokus auf gute Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachkräfte könnte ebenso Teil der Lösung sein.

Die IMMOTISS befürwortet die Flexibilisierung der Fachkraftquote auf maximal 40 Prozent. Das mindert den Personaldruck auf Betreibende und sichert eine stabile Versorgung für die Pflegebedürftigen. Es ist unbestritten, dass eine gut ausgebildete und motivierte Pflegekraft essenziell für eine hochwertige Versorgung unserer Seniorinnen und Senioren ist. Insbesondere für examinierte Pflegekräfte, die eine zweijährige Ausbildung genossen haben, aber jahrelange Erfahrung, Leidenschaft und Disziplin einbringen, schafft die Flexibilisierung eine neue, bessere Perspektive. Denn eines ist klar: Sie sind keine Pflegekräfte zweiter Klasse!

Wie wir helfen

In der Welt des Seniorenwohnens agiert IMMOTISS als Brückenbauer zwischen Politik, Pflegekräften und Betreibenden. Unser Ansatz ist ganzheitlich – mit unserer 360°-Beratung gestalten wir die Zukunft von Pflege- und Gesundheitsimmobilien. Dabei vereinen wir Investoren, Kapitalgeber und Betreibende, um innovative individuelle Konzepte zu schmieden.

Wir bieten:
• Beratung und Vermittlung
• Interims- und Ramp-Up-Management
• Daten und Analysen

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Kevin Hoffmann

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