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Anwerbung ausländischer Pflegekräfte: So lassen sich Kosten refinanzieren

Kurz gefasst: Anwerbe- und Integrationskosten für Pflegekräfte aus Drittstaaten sind nach § 84/85 SGB XI grundsätzlich refinanzierbar. Voraussetzung sind eine lückenlose Dokumentation und eine aktive Aufnahme in die Pflegesatzverhandlung. Bei Ablehnung steht der Weg zur Schiedsstelle offen.

#REFINANZIERUNG

Ohne internationale Pflegekräfte funktioniert die Langzeitpflege in Deutschland heute nicht mehr. Mitte 2025 waren rund 148.000 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sozialversicherungspflichtig in der Altenpflege beschäftigt. Das entspricht 23 Prozent aller Beschäftigten in diesem Berufsfeld. Angesichts des demografischen Wandels und des anhaltenden Fachkräftemangels wird dieser Anteil weiter steigen. Das ist inzwischen Konsens. Zuletzt hat auch der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) in einem aktuellen Forderungspapier (24. August 2026) unterstrichen, wie zentral Anwerbung, Integration und Bindung internationaler Fachkräfte für die pflegerische Versorgung sind.

Interessanter als die Frage ob ist für Träger und Einrichtungen längst die Frage wie: Wie lässt sich der erhebliche finanzielle Aufwand für Anwerbung und Integration refinanzieren? Genau hier liegt für viele Einrichtungen noch ungenutztes Potenzial.

Ein langer Weg bis zur vollen Einsatzfähigkeit

Von der Entscheidung, international zu rekrutieren, bis zur vollen Einsatzfähigkeit einer Pflegefachkraft aus einem Drittstaat vergehen nach Branchenangaben im Schnitt 9 bis 18 Monate. Der Prozess lässt sich in drei Phasen gliedern:

  • Vorlauf & Rekrutierung (6–12 Monate vor Einreise): Recruiter-Auswahl, Kandidateninterviews, Sprachkurse im Herkunftsland bis Niveau B2.
  • Einreise & Integration (Monat 1–6): Behördengänge, Anerkennungsverfahren, Anpassungsqualifizierung, Integrationsbegleitung.
  • Laufende Beschäftigung (ab Monat 7): volle Einsatzfähigkeit, Pflegesatzrefinanzierung, Fort- und Weiterbildung.

Jede dieser Phasen erzeugt eigene Anwerbe- und Integrationskosten. Genau diese Kosten stehen im Fokus der Refinanzierung.

Was kosten Anwerbung und Integration?

Anwerbe- und Integrationskosten je internationaler Pflegefachkraft (Richtwerte)
Kostenposition Kosten (ca.)
Vermittlungshonorar Recruiter 5.000–15.000 €
Sprachkurse im Herkunftsland (B2) 1.500–4.000 €
Übersetzung & Beglaubigungen 300–800 €
Anerkennungsverfahren / Defizitbescheid 500–2.000 €
Visum- und Einreiseformalitäten 200–600 €
Unterkunft (gestellt oder Zuschuss) 300–700 €/Monat
Fachsprachprüfung (B2 Pflege) 150–400 €
Anpassungsqualifizierung / Kenntnisprüfung 2.000–8.000 €
Integrationspauschale (Behörden, Alltag) 500–2.000 €
Fort- & Weiterbildung (Pflicht) 500–2.000 €/Jahr

Die Werte in der Tabelle sind Richtwerte zur ersten Orientierung und können im Einzelfall abweichen.

Der größte Teil dieser Kosten ist grundsätzlich refinanzierbar, vorausgesetzt, er wird korrekt dokumentiert und aktiv in die Pflegesatzverhandlung eingebracht.

Die rechtliche Grundlage: Anwerbekosten sind refinanzierbar

§ 75 Abs. 2 Nr. 10 SGB XI ist die zentrale Norm: Seit 2025 gibt es eine explizite Regelung zur Refinanzierung von Anwerbekosten für ausländisches Pflegepersonal, einschließlich Integrationsmaßnahmen wie Mentoring. Ergänzend stellt § 84/85 SGB XI sicher, dass die Pflegevergütung die tatsächlichen Aufwendungen einer wirtschaftlich arbeitenden Einrichtung finanzieren können muss, Anwerbekosten eingeschlossen.

In der Praxis hängt die konkrete Anerkennung dieser Kostenpositionen jedoch stark von der Auslegung der jeweiligen Kostenträger ab, ein Punkt, den auch der VKAD in seinem Forderungspapier kritisiert und für den er eine verbindlichere Verankerung in den Landesrahmenverträgen fordert.

Förderprogramme als Ergänzung

Neben der Pflegesatzrefinanzierung lassen sich Einmalkosten über Förderprogramme deutlich reduzieren:

  • Triple Win (BA/GIZ): staatliche Vermittlung ohne privates Recruiter-Honorar, allerdings mit längeren Vorlaufzeiten.
  • Bildungsgutschein der BA (§ 81 SGB III): bis zu 100 Prozent der Kurskosten für Anpassungsqualifizierungen.
  • Landesförderung Baden-Württemberg: bis zu 3.000 € pro Pflegekraft für Sprachkurse.
  • § 8 Abs. 7 SGB XI: Förderung von Integrations- und Vereinbarkeitsmaßnahmen.

Schleswig-Holstein als Vorreiter

Besonders bemerkenswert ist die Einigung der Landespflegesatzkommission Schleswig-Holstein (Juni 2025) auf eine Anwerbekostenpauschale von bis zu 12.500 € pro Kraft. Voraussetzung ist ein Gütezeichen-zertifizierter Recruiter. Dieses Modell schafft Planungssicherheit und deckt Anwerbung, Anerkennung und Integration verlässlich ab. Der VKAD nennt es explizit als Blaupause und fordert eine Ausweitung auf andere Bundesländer sowie eine Ausweitung des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege“ auf internationale Auszubildende.

Was noch fehlt: offene Baustellen aus Verbandssicht

Trotz bestehender Refinanzierungsmöglichkeiten sieht der VKAD weiteren Handlungsbedarf, unter anderem bei einer bundesweiten digitalen Positivliste anerkannter ausländischer Pflegeabschlüsse, einer zügig eingeführten Work-and-Stay-Agentur sowie praxistauglichen Aufenthaltstiteln, die nicht durch Kurzlaufzeiten oder die Lücke zwischen Examensprüfung und Berufsurkunde für Unsicherheit sorgen. Diese politischen Forderungen zeigen: Die Refinanzierungslogik existiert bereits. Ihre verlässliche und bundesweit einheitliche Anwendung ist der nächste Schritt.

Fazit: Dokumentation und aktive Verhandlung sind der Schlüssel

Für Einrichtungen bedeutet das konkret: Wer Anwerbe- und Integrationskosten von Anfang an lückenlos dokumentiert (Verträge, Rechnungen, Gebührenbescheide) und diese proaktiv und prospektiv in die Pflegesatzverhandlung einbringt, kann einen erheblichen Teil der Investition refinanzieren. Bei Ablehnung berechtigter Positionen steht zudem der Weg zur Schiedsstelle nach § 85 Abs. 5 SGB XI offen.

Genau hier setzt unsere Beratung an: Wir kalkulieren die zu erwartenden Kosten im Voraus, bereiten sie als eigene Kostenposition für den Pflegesatzantrag auf und begleiten Träger durch die gesamte Pflegesatzverhandlung. So machen wir aus der Anwerbung ausländischer Fachkräfte eine tragfähig refinanzierte Investition.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Anwerbekosten für ausländische Pflegekräfte refinanzierbar?

Ja. Seit 2025 regelt § 75 Abs. 2 Nr. 10 SGB XI ausdrücklich die Refinanzierung von Anwerbekosten für ausländisches Pflegepersonal, einschließlich Integrationsmaßnahmen wie Mentoring. Die Kosten müssen dokumentiert und aktiv in die Pflegesatzverhandlung eingebracht werden.

Wie lange dauert es, bis eine Pflegefachkraft aus einem Drittstaat voll einsatzfähig ist?

Im Schnitt vergehen 9 bis 18 Monate von der Entscheidung zur Rekrutierung bis zur vollen Einsatzfähigkeit.

Was kostet die Anwerbung einer internationalen Pflegefachkraft?

Das Vermittlungshonorar liegt bei etwa 5.000 bis 15.000 Euro, Sprachkurse im Herkunftsland (B2) kosten etwa 1.500 bis 4.000 Euro, eine Anpassungsqualifizierung oder Kenntnisprüfung etwa 2.000 bis 8.000 Euro. Hinzu kommen weitere Positionen, die in der Kostentabelle dieses Beitrags aufgeführt sind.

Was ist die Anwerbekostenpauschale in Schleswig-Holstein?

Die Landespflegesatzkommission Schleswig-Holstein hat sich im Juni 2025 auf eine Pauschale von bis zu 12.500 Euro pro Pflegekraft geeinigt. Voraussetzung ist ein Gütezeichen-zertifizierter Recruiter.

Welche Förderprogramme gibt es zusätzlich zur Pflegesatzrefinanzierung?

Dazu zählen Triple Win (BA/GIZ), der Bildungsgutschein der BA nach § 81 SGB III, die Landesförderung Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Euro pro Pflegekraft für Sprachkurse sowie § 8 Abs. 7 SGB XI.

Was können Einrichtungen tun, wenn Kostenträger berechtigte Positionen ablehnen?

Bei Ablehnung berechtigter Positionen steht der Weg zur Schiedsstelle nach § 85 Abs. 5 SGB XI offen.

Quellen: VKAD-Forderungspapier „Anwerbung, Integration und Bindung internationaler Pflegekräfte und Auszubildender aus Drittstaaten“ (24.08.2026) · §§ 75, 84, 85 SGB XI

Anna Steffens

Anna Steffens

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